Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

Für Lizenzverträge bestehen ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus angefordert werden.

§ 2 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche bei der hepasoft oHG schriftlich zu melden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden vor.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die hepasoft oHG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes bzw. seiner Firmierung unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

§ 6 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert.

§ 7 Gewährleistung

Die hepasoft oHG gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. Die hepasoft oHG übernimmt keine Haftung dafür, daß die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.

Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die hepasoft oHG keine Haftung, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.

Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der hepasoft oHG, Albert-Einstein-Str. 14, 12489 Berlin, gemacht werden.

§ 8 Rechte

Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der hepasoft oHG.

Durch Auftragserteilung werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:
Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner des Kunden zu nutzen – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken ein Kopie zu erstellen. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der hepasoft oHG vorliegt. Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht.

§ 9 Händler

An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu den oben unter § 8 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort ist Fürstenwalde im Bundesland Brandenburg.

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für die hepasoft oHG sachlich und örtlich zuständige Gericht, nach Wahl der hepasoft oHG auch das für den Besteller örtlich und sachlich zuständige.

Bei internationalen Verträgen gilt das für die hepasoft oHG örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl der hepasoft oHG kann das Gericht in der Hauptstadt des Bestellers als zuständig gelten.

Stand: Januar 2017, hepasoft oHG